Heilpraktiker*innen in Kassel
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Heilpraktiker*innen
Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen bieten verschiedene Methoden aus Naturheilkunde, Psychotherapie und Energiearbeit an. Sie dürfen therapeutisch tätig sein, Diagnosen stellen und die ausgeübten Methoden frei wählen.
Heilpraktiker*innen in Kassel
Im hessischen Regierungsbezirk Kassel https://de.wikipedia.org/wiki/Kassel sind viele Heilpraktiker*innen zu finden, die freiberuflich oder auch gewerbsmäßig tätig sind. Grundsätzlich ist der Beruf des/der Heilpraktiker*in ein freier Beruf (§ 18 EStG), der ausgeübt werden kann, sobald eine staatliche Erlaubnis vorliegt. Es bedarf weder einer Heilpraktiker*innnen-Ausbildung noch einer Approbation wie sie bei Ärzten bzw. Ärztinnen oder Psychotherapeut*innen (§ 1 des Heilpraktikergesetzes) verlangt wird. Die Ausbildung zum Heilpraktiker/zur Heilpraktikerin erfolgt auf freiwilliger Basis, dauert bis zu drei Ausbildungsjahren und unterliegt keiner staatlichen Aufsicht.
Heilpraktiker*innen-Ausbildung
Sämtliche Heilpraktiker*innen in Deutschland, so auch in Kassel, sind eigenverantwortlich tätig. Allerdings müssen sich angehende Heilpraktiker*innen einer staatlichen Prüfung unterziehen. Voraussetzung für die staatlich geregelte Prüfung gemäß § 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1) ist ein Hauptschulabschluss. Außerdem muss das Mindestalter von 25 Jahren erreicht sein und eine gesundheitliche Eignung vorliegen bzw. „sittliche Zuverlässigkeit“, die in Form eines ärztlichen Attestes und / oder polizeilichen Führungszeugnisses nachgewiesen werden kann.
Staatlich geregelte Prüfung gemäß Heilpraktikergesetz
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und sich anschließenden mündlichen Teil, die bundesweit einheitlich in den zuständigen Gesundheitsämtern als staatlich beauftragte Behörde durchgeführt wird. Die staatliche geregelte Prüfung ist keine Fachprüfung, sondern eine sogenannte Unbedenklichkeitsprüfung, da kein definierter Ausbildungsstand festgestellt wird (s. o.).
Inhaltlich werden viele Themen wie die der menschlichen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie geprüft sowie Kenntnisse zur Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten und zur allgemeinen Krankheitslehre, Pathologie und Psychopathologie. Des Weiteren werden klar definierte Kenntnisse zur Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände vorausgesetzt sowie zu Techniken klinischer Befunderhebung wie beispielsweise die Blutabnahme. Hinzu kommen Fragen zu klinischen Untersuchungen und zu Funktionsprüfungen der Körpersysteme und Organe. Auch die Analyse maßgeblicher Laborwerte muss beherrscht werden sowie Injektions- und Punktionstechniken. Themen wie Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation werden ebenfalls geprüft. Nicht zuletzt werden Berufs- und Gesetzeskunde vorausgesetzt und ausreichende Kenntnisse zu den Anwendungsgebieten, Gefahren, Kontraindikationen und Grenzen der diagnostischen oder therapeutischen Methoden der Naturheilkunde.
Heilpraktiker*innen in Kassel und ihre Befugnisse
Die Befugnisse von Heilpraktiker*innen in Kassel sind wie überall in Deutschland im Vergleich zu denen von Ärzten und Ärztinnen gesetzlich eingeschränkt. So dürfen Heilpraktiker*innen beispielsweise weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen noch Geburtshilfe leisten oder spezielle Infektionskrankheiten behandeln (deutsches Infektionsschutzgesetz). Auch Psychotherapeut*innen verfügen über deutlich mehr Befugnisse als Heilpraktiker*innen. So ist es den Heilkundigen beispielsweise nicht erlaubt, ihre Patient*innen ins Krankenhaus einzuweisen oder ihnen Beförderungen zu verordnen. Auch dürfen sie ihren Klient*innen keine Reha- oder Soziotherapie verschreiben.
Abrechnungen über gesetzliche Krankenkassen
Wie alle Heilpraktiker*innen bundesweit so sind auch Heilkundige in Kassel nicht befugt, ihre Behandlungen über gesetzliche Krankenkassen abzurechnen. Die Patient*innen sind in der Regel verpflichtet, die Heilpraktiker*innen-Rechnung für ihre Behandlung selbst zu zahlen. Einige wenige gesetzliche Krankenkassen erstatten allerdings teilweise die Kosten für bestimmte, klar definierte naturheilkundliche Heilmethoden. Auch mehrere private Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten für die Behandlung bei einem/einer Heilpraktiker*in.
Behandlungsvertrag und Honorar
Mit der Einverständniserklärung des/der Patient*in mit der Diagnose und angeratenen Therapie des Heilpraktikers/der Heilpraktikerin wird ein sogenannter Behandlungsvertrag (BGB § 630a) abgeschlossen, um beide Seiten abzusichern. Dabei unterliegt die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker*in und Patient*in. Der Behandlungsvertrag garantiert den Patient*innen eine fachgerechte Behandlung nach bestem Wissen und Gewissen, während Heilpraktiker*innen sich auf diese Weise die zuverlässige Zahlung ihres Honorars sichern.
Heilpraktiker*innen in Kassel - Naturheilkunde und Schulmedizin
Die in Kassel zugelassenen und praktizierenden Heilpraktiker*innen diagnostizieren und behandeln sowohl körperliche als auch psychische Beschwerden. Um die Beschwerden oder Krankheiten ihrer Patient*innen diagnostizieren und anschließend erfolgreich therapieren zu können, bedienen sich Heilpraktiker*innen meist der Verfahren der Komplementärmedizin und/oder Naturheilkunde. Da für Heilpraktiker*innen grundsätzlich Therapiefreiheit besteht, dürfen die Heilkundigen die Therapieform, die zur Anwendung kommen soll, frei wählen. Je nach Kompetenzbereich zählen zu den Therapieformen neben den Methoden der Komplementärmedizin und der traditionellen Naturheilkunde auch die der Schulmedizin.
Die meisten Heilpraktiker*innen beziehen in die Anamnese, Diagnose und Behandlung ihrer Patient*innen ihr gesamtes Wissen über traditionelle Heilverfahren sowie ihre Kenntnisse zu den neusten Errungenschaften und Erkenntnissen der modernen Wissenschaften mit ein. Dabei beruhen Anamnese, Diagnose und Behandlung meist auf einer ganzheitlichen Sicht des Menschen, das heißt, dass Körper, Geist, Seele und Umwelt als Einheit betrachtet werden, die wechselseitig Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen beeinflussen können.
Kassler Heilpraktiker*innen - Ganzheitliche Therapiemethoden und -verfahren
Die unterschiedlichen Therapieformen und-verfahren, welche die in Kassel praktizierenden Heilpraktiker*innen anwenden, sind für Interessierte in der Regel an entsprechenden Zusatzbezeichnungen erkennbar. Zu den Behandlungsmethoden und -verfahren zählen u. a.:
- Aromatherapie
- Atemtherapie
- Anthroposophische Heilkunde
- Ausleitende Verfahren
- Autogenes Training
- Bach-Blütentherapie
- Bioenergetik
- Bioresonanztherapie
- Blutegelbehandlung
- Chiropraktik und Osteopathie
- Ernährungsberatung
- Homöopathie
- Kinesiologie
- Lymphdrainage nach Dr. Vodder
- Massage
- Physiotherapie
- Phytotherapie
- Schröpfen
- Tiergestützte Intervention
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Heilpraktiker*in und Patient*in
Die meisten Patient*innen, die einen / eine Heilpraktiker*in in Kassel suchen, wünschen sich eine ganzheitliche Betrachtung und Behandlung ihrer Person unter Einbeziehung aller Aspekte ihres Lebens wie Körper, Seele, Geist und Umwelt. Heilpraktiker*innen arbeiten in der Regel sehr empathisch und verantwortungsvoll mit ihren Patient*innen und sind bemüht, auf sämtliche Komponenten einzugehen.
Häufig sind Patient*innen bereits in ärztlicher Behandlung und erwägen den Besuch bei einem/einer Heilpraktiker*in, weil sie von den schulmedizinischen Methoden enttäuscht sind, die nur noch bedingt oder sogar gar nicht mehr greifen. Bisweilen haben Patient*innen aber auch unter den Nebenwirkungen verschreibungspflichtiger Medikamente zu leiden. Auch der enorme Zeitdruck, unter dem Ärzte und Ärztinnen in Praxen oder Kliniken normalerweise stehen, stellt viele Patient*innen nicht zufrieden. Sie ziehen es vor, sich einem/einer Heilpraktiker*in ihrer Wahl anzuvertrauen, der/die sich genügend Zeit nehmen kann, um die Ursachen für die jeweiligen Beschwerden zu ergründen.
Dabei spielt das Verhältnis zwischen Heilpraktiker*in und Patient*in eine wesentliche Rolle, beruht es doch auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt. Bereits im Erstgespräch besprechen Heilpraktiker*in und Patient*in die finanziellen Bedingungen einer möglichen Behandlung, da diese in der Regel nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Kostenträgern erstattet wird. So lässt sich für Patient*innen bereits vor Beginn der Therapie einschätzen, wie hoch die Kosten für die gesamte Behandlung in etwa ausfallen werden.
Sobald die wichtigsten Formalitäten geklärt sind, folgt ein ausführliches Gespräch zur Krankheitsgeschichte des/der Patient*in, das heißt, zum genauen Verlauf möglicher Krankheiten und Beschwerden. Zudem fragt der/die Heilpraktiker*in ärztlich gestellte Diagnosen und Therapien ab und erkundigt sich nach der Lebensweise und den Lebensumständen des Patienten bzw. der Patientin.
Medizinische Befunde und naturheilkundliche Diagnosemethoden
Heilpraktiker*innen bedienen sich sowohl medizinisch relevanter Informationen wie zum Beispiel Arztberichte, EKG, Laborergebnisse und Röntgenuntersuchungen als auch klinischer Daten wie Körpertemperatur Blutdruck und Puls, um den Gesundheitszustand ihrer Patient*innen beurteilen und bewerten zu können.
Je nach Kompetenzbereich wenden Heilpraktiker*innen auch naturheilkundliche Diagnoseverfahren an, darunter beispielsweise die Iris-, Reflexzonen- oder Zungendiagnose. Auch naturheilkundliche Laboruntersuchungen, eine erweiterte klassische Labordiagnostik, können von den Heilkundigen durchgeführt werden. Dabei wird die Zusammensetzung verschiedener Körpersubstanzen wie etwa Blut, Speichel, Stuhl und Urin analysiert.
Einige Heilpraktiker*innen bedienen sich auch invasiver Verfahren wie zum Beispiel die Blutentnahme oder führen eine körperliche Untersuchung unter Berücksichtigung der Struktur von Haut und Haaren sowie der Gestik und Mimik, des Bewegungsmusters, Körpergewichts und der Körperhaltung durch. Sämtliche Maßnahmen dienen einer detaillierten Beurteilung der Disposition, Konstitution und des Temperaments der Patient*innen. Sobald die Anamnese und alle körperlichen Untersuchungen abgeschlossen sind, wird eine genaue Diagnose gestellt.
Anhand der Diagnose entwerfen Heilpraktiker*in und Patient*in gemeinsam einen persönlichen Therapieplan, der sich nach den jeweiligen Kompetenzen des/der Heilkundigen und Vorlieben des Patienten bzw. der Patientin richtet. Dabei werden dem Patienten bzw. der Patientin die geplante Therapie sowie sämtliche damit einhergehenden Maßnahmen genau erläutert mit dem Ziel, dass der Patient bzw. die Patientin sich eingeladen fühlt, selbst Verantwortung zu übernehmen und aktiv mitzuwirken, um eine gestörte körperliche und/oder seelische Balance wieder herzustellen und die Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
Da die Ursachen für Erkrankungen und Beschwerden nicht selten in der Lebensweise der Patient*innen liegen, bieten Heilpraktiker*innen ihren Patient*innen in der Regel entsprechende Unterstützung und Begleitung bei der Entwicklung und Kultivierung einer gesunden, möglichst ganzheitlichen Lebensführung an. Dazu bedarf es der Zeit und Geduld, die im herkömmlichen Medizinbetrieb normalerweise nicht ausreichend zur Verfügung steht, aber für die Genesung und Gesunderhaltung der Patient*innen von großer Bedeutung sein kann.
Heilpraktiker*innen-Verbände
Die rund 47.000 ansässigen Heilpraktiker*innen sind bundesweit in diversen Verbänden organisiert, die sich für die Interessen der Heilpraktiker*innen einsetzen. Zudem bieten die Verbände Fortbildungsmaßnahmen und verschiedene Service-Leistungen an. Zahlreiche Verbände betreiben außerdem Schulen, die eine Heilpraktiker*innen-Ausbildung anbieten, wie auch viele freie Anbieter*innen, darunter zum Beispiel die Thalamus-Heilpraktikerschule in Kassel. Zu den wichtigsten Bundesverbänden in Deutschland zählen:
- Allgemeiner Deutscher Heilpraktikerverband e. V. (ADHV)
http://www.adhv1.v-ius.eu/adhv.php
- Arbeitsgemeinschaft Anthroposophischer Heilpraktiker-Berufsverband (AGAHP)
https://www.agahp.org/
- Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e. V. (BDN)
https://berufsverband-naturheilkunde.de/
- Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. (BDH)
https://www.bdh-online.de/
- Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e. V. (BDHN)
https://www.bdhn.de/index.php?id=index
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker e. V. (FDH)
https://www.heilpraktiker.org/
- Freie Heilpraktiker e. V. (FH)
https://freieheilpraktiker.com/
- Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e. V. (FVDH)
https://www.fvdh.de/
- Union Deutscher Heilpraktiker e. V. (UDH)
https://www.udh-bundesverband.de/
- Verband Deutscher Heilpraktiker e. V. (VDH)
https://www.vdh-heilpraktiker.de/
- Verband Heilpraktiker Deutschland e. V. (VHD)
http://www.vhd-heilpraktiker.de/
- Verband Unabhängiger Heilpraktiker e. V. (VUH)
https://www.heilpraktikerverband.de/
- Vereinigung Christlicher Heilpraktiker (VCHP)
https://www.vchp.de/
In sogenannten Dachverbänden Deutscher Heilpraktiker*innen arbeiten zahlreiche Verbände zusammen, um den Heilpraktiker*innen bundesweit in den wichtigen Fragen der Berufs-, Medizinal- und Standespolitik weiterhelfen zu können. Zu den Dachverbänden gehören beispielsweise der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e. V. und der FVDH – Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.
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