Heilpraktiker*innen in Hannover
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Heilpraktiker*innen
Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen bieten verschiedene Methoden aus Naturheilkunde, Psychotherapie und Energiearbeit an. Sie dürfen therapeutisch tätig sein, Diagnosen stellen und die ausgeübten Methoden frei wählen.
Heilpraktiker*innen in Hannover
Wer einen Heilpraktiker oder eine Heilpraktikerin in Hannover https://de.wikipedia.org/wiki/Hannover sucht, ist meist bereits in ärztlicher Behandlung. Doch enttäuscht von den bisherigen schulmedizinischen Behandlungen oder möglichen Nebenwirkungen verordneter Medikamente, entscheiden sich manche Patient*innen, für den Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin.
Erste Konsultation bei Heilpraktiker*innen in Hannover
Wie die meisten Heilkundigen bundesweit arbeiten auch die in Hannover ansässigen Heilpraktiker*innen ganzheitlich und nehmen sich in der Regel viel Zeit für die Beratung, Diagnose und Behandlung ihrer Patient*innen. Bereits im Erstgespräch werden die finanziellen Bedingungen einer Behandlung geklärt, da diese von den gesetzlichen Kostenträgern gar nicht oder wenn nur zu einem gewissen Teil erstattet werden. Das entlastet Patient*innen bei ihrer Entscheidung, ob sie einer Behandlung zustimmen oder nicht, da sie ungefähr einschätzen können, welche Kosten auf sie zukommen werden. Die Höhe der Vergütung bleibt dabei der freien Vereinbarung zwischen beiden Parteien überlassen.
Heilpraktiker*innen in Hannover – Erstgespräch und Honorar
Ist das Formale geklärt, erfolgt ein weiteres ausführliches Beratungsgespräch. Die Heilpraktiker*innen analysieren detailliert den allgemeinen Gesundheitszustand ihrer Patient*innen sowie deren persönliche und familiäre Krankengeschichte. Dabei werden alle Aspekte der aktuellen und vergangenen physischen, mentalen und emotionalen Zustände berücksichtigt. Heilpraktiker*innen erkennen u. a. vorliegende Dysbalancen, mögliche Unverträglichkeiten oder Überschüsse bestimmter Nährstoffe in Organsystemen, Stresssymptome und einen gestörten Schlafzyklus.
Der ganzheitliche Ansatz der Heilpraktiker*innen bezieht alle wesentlichen Parameter in die Analyse mit ein, seien es körperliche, seelische oder geistige. Auch die Lebensweise und -umstände werden einer genauen Betrachtung unterzogen, um Gesundheit und Wohlbefinden der Patient*innen zu verbessern. Falls erforderlich führen Heilpraktiker*innen auch eine geeignete körperliche und/oder diagnostische Untersuchung unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Haut und Haare sowie der Gestik und Mimik, des Bewegungsmusters, Körpergewichts und der Körperhaltung durch, um die Ursachen für Beschwerden und Ungleichgewichte zu ermitteln. Zudem werden ärztlich gestellte Diagnosen und Therapien abgefragt wie Arztberichte, EKG, Röntgenbilder und Laborergebnisse sowie klinische Daten wie zum Beispiel Blutdruck, Puls und Körpertemperatur.
Anschließend wird ein Behandlungsvertrag (BGB § 630a) abgeschlossen, vorausgesetzt der Patient bzw. die Patientin ist mit der Diagnose des Heilpraktikers bzw. der Heilpraktikerin zufrieden und zeigt sich mit der geplanten Therapie einverstanden. Der Behandlungsvertrag dient dazu, Patient*innen zu garantieren, dass die Therapie fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt wird. Auf der anderen Seite sichern Heilpraktiker*innen sich damit die zuverlässige Zahlung ihres Honorars.
Hannoveraner Heilpraktiker*innen – Naturheilkunde und Schulmedizin
Heilpraktiker*innen diagnostizieren und behandeln möglichst die Grundursache körperlicher und/oder seelischer Beschwerden. Sie schaffen angenehme Behandlungsmodalitäten, arbeiten schonend und in der Regel nicht-invasiv. Die Anwendung sanfter Therapieverfahren begünstigen zusätzlich die Stimulation der körpereigenen Heilungsfähigkeit der Patient*innen.
Der ganzheitliche Ansatz berücksichtigt den gesamten Menschen und bedient sich häufig des traditionellen Wissens der Naturheilkunde und ihrer Diagnoseverfahren wie beispielsweise der Augen-, Reflexzonen- oder Zungendiagnose. Auch naturheilkundliche Laboruntersuchungen, eine erweiterte klassische Labordiagnostik, gehören zum Repertoire vieler Heilpraktiker*innen. Dabei wird die Zusammensetzung verschiedener Körpersubstanzen wie Blut, Speichel, Stuhl oder Urin untersucht. Sämtliche Maßnahmen dienen der genauen Analyse und Beurteilung der Disposition, Konstitution und des Temperaments der Patient*innen.
Hannoveraner Heilpraktiker*innen wenden viel Zeit und Geduld auf
Im Anschluss an die Anamnese und möglichen körperlichen Untersuchungen wird eine Diagnose gestellt, der die Planung und Entwicklung eines persönlichen Therapieplans folgt. Dabei werden die Kompetenzen des/der Heilkundigen ebenso berücksichtigt wie die Vorlieben der Patient*innen. Liegt die Ursache der Erkrankung bzw. der Beschwerden in der Lebensführung und -situation der Patient*innen, unterstützen und begleiten Heilpraktiker*innen diese auch bei der Entwicklung und Kultivierung einer gesünderen, möglichst ganzheitlich ausgerichteten Lebensweise.
Um ihre Patient*innen optimal begleiten und unterstützen zu können, wenden Heilpraktiker*innen in der Regel viel Zeit auf, die Ärzten und Ärztinnen im normalen Medizinbetrieb meist nicht zur Verfügung steht, aber wesentlich zur allgemeinen Gesundung und Gesunderhaltung der Patient*innen beitragen kann.
Therapieverfahren der Heilpraktiker*innen in Hannover
Grundsätzlich besteht für Heilpraktiker*innen Therapiefreiheit. Das bedeutet, dass die Heilkundigen die Therapiemethoden anwenden dürfen, die ihren Kompetenzen entsprechen. Dazu zählen neben schulmedizinischen vor allem naturheilkundliche Methoden.
Bei der Behandlung versuchen die Heilpraktiker*innen, weitestgehend auf chemische Arzneimittel zu verzichten. Stattdessen werden hauptsächlich natürliche Heilmittel und Therapien eingesetzt, um die Selbstheilungskräfte des Körpers zu unterstützen. Die Therapiemethoden sind äußerst unterschiedlich. Der Gesundheitszustand und die Beschwerden der Patient*innen entscheiden letztlich darüber, ob und welche naturheilkundliche Behandlung angemessen erscheint. Besonders wichtig ist, dass die Patient*innen eine bewusste und aktive Rolle im Heilungsprozess einnehmen. Licht, frische Luft, Bewegung, Ruhe, Ernährung und eine bewusste Atmung sind dabei für die Gesundung und Gesunderhaltung von besonderer Bedeutung.
Hannoveraner Heilpraktiker*innen und ihre Therapiemethoden
Zu den klassischen Methoden der Naturheilkunde zählen u. a. die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), die Bewegungstherapie, die Ernährungstherapie, die Hydrotherapie (Wassertherapie ) und die regulative Therapie. Des Weiteren umfasst die Naturheilkunde auch die klassische Homöopathie, die traditionelle chinesische Medizin (TCM) und die ayurvedische Medizin. Weitere Therapiemethoden und -verfahren sind u. a.:
- Akupuntur
- Aromatherapie
- Atemtherapie
- Anthroposophische Heilkunde
- Ausleitende Verfahren
- Autogenes Training
- Bach-Blütentherapie
- Bioenergetik
- Bioresonanztherapie
- Blutegelbehandlung
- Chiropraktik und Osteopathie
- Kinesiologie
- Lymphdrainage nach Dr. Vodder
- Massage
- Physiotherapie
- Schröpfen
- Tiergestützte Intervention
Staatlich anerkannte Heilpraktiker*innen in Hannover
Staatlich anerkannte Heilpraktiker*innen müssen keine zugelassenen Ärzt*innen oder Psychologische Psychotherapeut*innen (§ 1 des Heilpraktikergesetzes) sein, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. Auch eine Heilpraktiker*innen-Ausbildung ist keine notwendige Voraussetzung. Es bedarf allerdings einer staatlichen Erlaubnis, der eine erfolgreiche, staatlich geregelte Prüfung vorausgeht. Die Prüfung, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht, wird bundesweit einheitlich von den Gesundheitsämtern als staatlich beauftragte Behörde durchgeführt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der staatlich geregelten Prüfung für Heilpraktiker*innen sind gemäß § 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1) die deutsche Staatsangehörigkeit, mindestens ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, die gesundheitliche Eignung und die „sittliche Zuverlässigkeit“, die mittels eines ärztlichen Attestes bzw. eines amtlichen Führungszeugnisses nachgewiesen werden können.
Die Heilpraktiker*innen-Prüfung ist eine Unbedenklichkeitsprüfung und keine Fachprüfung, da kein konkreter Ausbildungsstand festgestellt wird. Da es nicht wie bei anderen Gesundheitsberufen eine einheitliche Ausbildungsordnung für Heilpraktiker*innen gibt, können angehende Heilpraktiker*innen selbst entscheiden, wie sie sich auf die Prüfung vorbereiten.
Staatliche geregelte Prüfung für angehende Heilpraktiker*innen
Die etwa zwei Stunden in Anspruch nehmende schriftliche Prüfung wartet mit 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren auf, von denen mindestens 75 Prozent richtig beantwortet werden müssen, um die Zulassung zur mündlich-praktischen Prüfung zu erhalten. Letztere wird in einer Stunde vor dem Amtsarzt bzw. der Amtsärztin sowie zwei Heilpraktiker*innen als Beisitzer*innen durchführt. Abgefragt werden sowohl theoretische Kenntnisse als auch Fallbeispiele und entsprechende Diagnosen. Außerdem müssen Untersuchungen oder Injektionen bzw. Infusionen demonstriert werden. Um anwendungsorientiertes medizinisches Wissen nachzuweisen, werden den Anwärter*innen zudem praktische Aufgaben gestellt.
Zu der Vielzahl an Themen zählen fundierte medizinische Kenntnisse der Anatomie, Physiologie, der schulmedizinischen Krankheitslehre sowie klinische Untersuchungsmethoden, Laborkunde und Diagnostik und die psychopathologische Befunderhebung, Notfallversorgung, Injektionstechniken, Pharmakologie, Infektiologie und Hygiene. Jedes Thema kann Gegenstand der Prüfung sein. Dabei ist es nicht möglich, eine schwache Leistung in einem Teilgebiet durch eine gute Leistung in einem anderen Bereich auszugleichen. Eine Zensur wird nicht vergeben; die Prüfung gilt als „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“.
Da der Beruf des Heilpraktikers bzw. der Heilpraktikerin zu den freien Berufen zählt, sind die in Deutschland ansässigen Heilpraktiker*innen entweder freiberuflich oder gewerbsmäßig im Bereich der Heilkunde tätig.
Teilzulassungen für Heilpraktiker*innen
Neben der allgemeinen Heilpraktiker*innen-Erlaubnis werden auch auf einzelne heilkundliche Gebiete beschränkte Erlaubnisse erteilt. Dazu gehören beispielsweise Heilpraktiker*innen für Psychotherapie (HP), die ausschließlich psychotherapeutisch tätig werden dürfen, sowie teilweise rechtlich allgemein anerkannte wie Heilpraktiker*innen für Physiotherapie.
Im Vergleich zu Ärzten/Ärztinnen in Hannover und bundesweit sind die Befugnisse der Heilpraktiker*innen durch entsprechende Gesetze und Verordnungen deutlich eingeschränkt. Der rechtliche Status der heilpraktiker*innen ist neben dem Heilpraktikergesetz noch durch einige weitere Gesetze festgelegt, welche die Befugnisse der Heilpraktiker*innen festlegen. Dazu zählt u. a. das Infektionsschutzgesetz, das vorschreibt, welche Krankheiten grundsätzlich nicht behandeln werden dürfen wie beispielsweise Botulismus, Cholera, Diphtherie, Masern, akute Virushepatitis und Geschlechtskrankheiten. Das Arzneimittelgesetz untersagt Heilpraktiker*innen zudem, Medikamente oder Betäubungsmittel zu verschreiben. Außerdem ist es Heilpraktiker*innen gesetzlich verboten, Geburtshilfe zu leisten, Zahnheilkunde auszuüben, zu röntgen, Straftaten zu untersuchen oder den Tod festzustellen.
Auch im Vergleich zu Psychotherapeut*innen genießen Heilpraktiker*innen deutlich weniger Rechte. Heilpraktiker*innen dürfen nicht ins Krankenhaus einweisen, die Beförderung von Erkrankten verordnen oder eine Reha oder Soziotherapie verschreiben.
Heilpraktiker*innen-Verbände
In Deutschland gibt es eine große Anzahl an Heilpraktiker*innen-Verbände, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich stark vertreten sind. Die Verbände setzen sich für die Interessen der Heilpraktiker*innen ein und bieten Fortbildungen sowie diverse Service-Leistungen an. Außerdem betreiben viele Verbände Heilpraktiker*innen-Schulen, die auf die staatliche geregelte Prüfung vorbereiten. Zu den Heilpraktiker*innen-Verbänden gehören:
- Allgemeiner Deutscher Heilpraktikerverband e. V. (ADHV)
http://www.adhv1.v-ius.eu/adhv.php
- Arbeitsgemeinschaft Anthroposophischer Heilpraktiker-Berufsverband (AGAHP)
https://www.agahp.org/
- Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e. V. (BDN)
https://berufsverband-naturheilkunde.de/
- Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. (BDH)
https://www.bdh-online.de/
- Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e. V. (BDHN)
https://www.bdhn.de/index.php?id=index
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker e. V. (FDH)
https://www.heilpraktiker.org/
- Freie Heilpraktiker e. V. (FH)
https://freieheilpraktiker.com/
- Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e. V. (FVDH)
https://www.fvdh.de/
- Union Deutscher Heilpraktiker e. V. (UDH)
https://www.udh-bundesverband.de/
- Verband Deutscher Heilpraktiker e. V. (VDH)
https://www.vdh-heilpraktiker.de/
- Verband Heilpraktiker Deutschland e. V. (VHD)
http://www.vhd-heilpraktiker.de/
- Verband Unabhängiger Heilpraktiker e. V. (VUH)
https://www.heilpraktikerverband.de/
- Vereinigung Christlicher Heilpraktiker (VCHP)
https://www.vchp.de/
Um Heilpraktiker*innen möglichst in allen Fragen der Berufs-, Medizinal- und Standespolitik optimal vertreten und unterstützen zu können, arbeiten einige Bundesverbände in Dachverbänden zusammen. Dazu gehören der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e. V. sowie der FVDH – Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.
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